Allgemeine Bedingungen für den Handel

Artikel 1

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben die nachstehenden Begriffe die folgende Bedeutung:

a. AGB : die vorliegenden Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.
b. Käufer : der Abnehmer oder Käufer, der mit der Verkäuferin einen Vertrag abschließt oder abschließen möchte, oder dem die Verkäuferin ein Angebot unterbreitet oder Produkte liefert;
c. Vertrag : Der Vertrag zwischen der Verkäuferin und dem Käufer, von dem die AGB ein Bestandteil sind und alle Aufträge, die der Käufer der Verkäuferin erteilt;
d. Produkte : alle von der Verkäuferin angebotenen Waren, gleich welcher Art und Bezeichnung, welche die Verkäuferin dem Käufer oder zugunsten des Käufers liefert.
e. Verkäuferin : die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach niederländischem Recht GEBR.EIJFFINGER B.V., mit satzungsgemäßem Sitz in Zoetermeer, geschäftsansässig in 2718 SL Zoetermeer, Heliumstraat 100, Niederlande, eingetragen im Handelsre-gister der niederländischen Industrie- und Handelskammer unter der Nummer 27242722.

ANWENDBARKEIT
Artikel 2

1. Diese AGB finden Anwendung auf alle Angebote, Vorschläge, Diskussionspapiere und Offerten der Verkäuferin, Auftragsbestätigungen, Verträge, gleich welcher Bezeichnung, und alle Handlungen und Rechtsgeschäfte zwischen der Verkäuferin und dem Käufer.
2. Abweichungen von diesen AGB oder Zusätze gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
3. Die Anwendbarkeit eventueller allgemeiner Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich abgewiesen.
4. Bei Widersprüchen zwischen dem Vertrag und den AGB ist der Vertrag maßgebend.
5. Diese AGB gelten auch für alle von der Verkäuferin angestellten oder eingeschalteten Personen sowie für alle Personen, für deren Handlungen oder Unterlassungen die Verkäuferin haftbar ist oder sein könnte.
6. Sollte irgendeine Bestimmung dieser AGB nichtig oder anderweitig undurchsetzbar sein, werden die übrigen Bestimmungen dieser AGB und/oder des Vertrags zwischen der Verkäuferin und dem Käufer hiervon nicht berührt und werden sich die Verkäuferin und der Käufer beraten, um eine neue Bestimmung als Ersatz für die nichtige/anfechtbare bzw. nicht durchsetzbare Bestimmung zu vereinbaren, wobei die Parteien den Zweck und die Bedeutung der nichtigen/anfechtbaren bzw. nicht durchsetzbaren Bestimmung berücksichtigen werden.
7. Die Verkäuferin ist berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Im Falle einer Änderung dieser AGB wird die Verkäuferin den Käufer diesbezüglich schriftlich informieren. Der Käufer stimmt diesen Änderungen im Voraus zu, so dass die geänderten AGB auf alle Produkte, die von der Verkäuferin nach Bekanntgabe der geänderten AGB geliefert werden, Anwendung finden.

OFFERTEN UND VERTRAGSABSCHLUSS
Artikel 3

1. Alle Offerten und Angebote der Verkäuferin sind unverbindlich, sofern in der Offerte nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist. Wenn das in der Offerte genannte Anerbieten nicht innerhalb der Annahmefrist (Gültigkeitsdauer der Offerte) angenommen wird, gilt das im Angebot enthaltene Anerbieten als abgelehnt und ist die Verkäuferin berechtigt, die Bedingungen und den Preis im Angebot zu ändern.
2. Eine Offerte, auch wenn sie unwiderruflich ist, kann von der Verkäuferin zurückgezogen werden, wenn die Rücknahme dem Käufer vor oder gleichzeitig mit der Annahme zugeht.
3. Verträge, gleich welcher Bezeichnung, kommen erst nach ausdrücklicher schriftlicher Annahme/Bestätigung durch die Verkäuferin zustande, wobei die Verkäuferin rechtsgültig durch einen bevollmächtigten Funktionär vertreten ist, oder nachdem die Verkäuferin mit der Ausführung begonnen hat.
4. Wenn der Käufer der Verkäuferin Informationen zur Verfügung stellt, darf die Verkäuferin von der Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen ausgehen und wird sie ihr Angebot auf die-sen Informationen basieren.
5. Eine Annahme, die in irgendeiner Weise von der Offerte abweicht, gilt als neues Angebot und als Ablehnung des ursprünglichen Angebots.
6. Beschreibungen und Abbildungen der Produkte der Verkäuferin, Preislisten, Broschüren, Offerten und andere Angaben zu den Produkten der Verkäuferin sind möglichst genau, jedoch unverbindlich, sofern im Angebot nicht ausdrücklich anders angegeben. Wenn die Verkäuferin den Käufer in Bezug auf die Mengen, Maßen, Gewichte und Merkmale der Produkte informiert, wird sie die gebührende Sorgfalt walten lassen, sie kann jedoch nicht garantieren, dass sie frei von Abweichungen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Webfehler, geringfügige Abweichungen in Farbe und Textur. Die dargestellten oder bereitgestellten Beispielbilder sind nur eine Indikation für die jeweiligen Produkte.

KAUFPREIS UND MEHRWERTSTEUER
Artikel 4

1. Alle vereinbarten Preise sind in EUR und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und, sofern nicht anders vereinbart, ohne Kosten für Transport, Versicherung und sonstige Kosten oder Steuern.
2. Die im Vertrag oder in der Preisliste genannten Preise basieren auf den zum Zeitpunkt des Auftrags geltenden preisbestimmenden Faktoren.
3. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die vereinbarten Preise nach Vertragsabschluss, jedoch vor Lieferung der Produkte zu erhöhen, wenn die Preise und/oder Tarife der preisbestimmenden Faktoren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Energiepreise, Löhne, Materialien, Währungsunterschiede, Einfuhrzölle, Steuern, Abgaben und Versicherungstarife, aus welchem Grund auch immer, erhöht werden.
4. Die Verkäuferin teilt dem Käufer rechtzeitig schriftlich mit, ob und inwieweit sie von dem vorgenannten Recht, Preisänderungen vorzunehmen, Gebrauch macht.

ZAHLUNG UND INKASSO
Artikel 5

1. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Käufer verpflichtet, die Rechnungen bei Lieferung, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen zu zahlen, und zwar ohne jedes Recht auf Ermäßigung, Abzug oder Verrechnung, auch im Insolvenzfall. Eingegangene Zahlungen oder Teilzahlungen gelten als Zahlung der ältesten offenen Rechnungen. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Zahlungsverpflichtungen auszusetzen.
2. Die Rechnungen gelten als vom Käufer akzeptiert und genehmigt, wenn die Verkäuferin nicht innerhalb von fünf (5) Tagen nach Rechnungsdatum per Einschreiben Einwände gegen sie erhalten hat. Die Bestreitung der Richtigkeit oder die Beanstandung einer Rechnung führt nicht zur Aussetzung der Zahlungsverpflichtungen des Käufers.
3. Zahlt der Käufer nicht innerhalb der in diesem Artikel genannten Fälligkeitsfrist, ist er von Rechts wegen im Verzug, ohne dass eine weitere Inverzugsetzung durch die Verkäuferin erforderlich ist. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs hat die Verkäuferin außerdem ein Recht auf:
a. eine Vergütung der gesetzlichen Handelszinsen, die ab dem Tag des Verzugs bis zum Tag der vollständigen Begleichung durch die Verkäuferin geschuldet werden ; und
b. alle außergerichtlichen und gerichtlichen (Inkasso)-Kosten, intern und extern, die der Verkäuferin - als Klägerin oder Beklagten - tatsächlich entstanden sind.
4. Wenn der Käufer eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht ordnungsgemäß oder nicht fristgerecht erfüllt, sowie im Falle der Zahlungsunfähigkeit, der Insolvenz, des Zahlungsaufschubs oder der Einstellung oder Liquidation des Unternehmens des Käufers, werden alle Verpflichtungen des Käufers gegenüber dem Verkäufer sofort fällig.

LIEFERUNG
Artikel 6

1. Die als Lieferfristen für die Produkte angegebenen Daten gelten nur annäherungsweise. Die bloße Überschreitung des vereinbarten Liefertermins durch die Verkäuferin führt nicht zu Verzug oder Vertragsverletzung oder Haftung gegenüber dem Käufer und berechtigt den Käufer nicht, den Vertrag aufzulösen.
2. Das Risiko der gekauften Waren geht zum Zeitpunkt der Lieferung auf den Käufer über.
3. Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgen alle Lieferungen ab Werk Zoetermeer (Incoterms 2020). Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung zu dem Zeitpunkt, an dem die Verkäuferin dem Käufer mitgeteilt hat, dass die gekauften Produkte dem Käufer im Lager der Verkäuferin zur Verfügung stehen. Die Beladung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4. Der Käufer muss die Waren innerhalb von sieben Tagen nach der Lieferung im Lager abholen. Bei Überschreitung dieser Frist kann die Verkäuferin die Waren auf Kosten des Käufers andernorts lagern. Wenn der Käufer die Waren nach Mahnung durch die Verkäuferin nicht innerhalb von drei Monaten nach der Lieferung ab-nimmt, ist die Verkäuferin berechtigt, den Vertrag aufzulösen. In diesem Fall kann die Verkäuferin die Rückerstattung des Kaufpreises (sofern bezahlt) mit den seit Lieferung entstandenen Lagerkosten und der Wertminderung der Waren verrechnen.
5. Im Falle einer Lieferung durch die Verkäuferin können Lieferkosten in Rechnung gestellt werden.
6. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, die verkauften Produkte in Teilen zu liefern; in diesem Fall wird jede Teillieferung gesondert in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Teillieferung gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.

EIGENTUMSVORBEHALT
Artikel 7

1. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum der Verkäuferin, bis der Käufer alle Beträge, die er der Verkäuferin aufgrund des Vertrags oder anderweitig schuldet, einschließlich Zinsen und Kosten, beglichen hat.
2. Der Käufer hat die von der Verkäuferin gelieferten Produkte ge-trennt und eindeutig identifizierbar zu lagern und sie gegen Beschädigung und Diebstahl zu versichern, solange diese Sachen Eigentum der Verkäuferin sind.
3. Der Käufer darf im Rahmen der üblichen Ausübung seines Betriebs die von der Verkäuferin gelieferten Produkte nutzen und veräußern, jedoch nicht belasten, es sei denn der Käufer hat den Erwerber über den Eigentumsvorbehalt informiert.
4. Die Verkäuferin hat das Recht, die unter Eigentumsvorbehalt ge-lieferten Produkte ohne weitere Inverzugsetzung oder gerichtliches Einschreiten auf Kosten des Käufers und mit vollumfänglicher Mitwirkung des Käufers zurückzunehmen und zu lagern, wenn (die begründete Erwartung besteht, dass):
a. der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht nachkommt oder aus einem anderen Grund, zum Beispiel bei Zahlungsverzug ;
b. eine dritte Partei Eigentum oder Vermögenswerte des Käufers pfändet ;
c. dem Käufer ein gerichtlicher Zahlungsaufschub gewährt wird ;
d. das Insolvnezverfahren über das Vermögen des Käufers beantragt oder eröffnet wird ; oder
e. der Käufer mit einem oder mehreren seiner Gläubiger eine Zahlungsvereinbarung trifft.

REKLAMATIONEN, UMTAUSCH UND RÜCKSENDUNGEN
Artikel 8

1. Der Käufer ist verpflichtet, bei der Lieferung zu prüfen, ob die gelieferten Waren dem Vertrag entsprechen.
2. Reklamationen des Käufers müssen der Verkäuferin innerhalb der folgenden Fristen schriftlich mitgeteilt werden:
a. Reklamationen wegen fehlerhafter oder unvollständiger Ausführung einer Bestellung: spätestens innerhalb von zehn (10) Kalendertagen nach der Lieferung ;
b. Reklamationen wegen eines äußerlich wahrnehmbaren Mangels an den gelieferten Produkten: sofort nach der Lieferung durch eine schriftliche Mitteilung mit Fotos ; und
c. Reklamationen wegen eines nicht äußerlich wahrnehmbaren Mangels an gelieferten Produkten: innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nach der Lieferung durch eine schriftliche Mitteilung mit Fotos.
3. Wenn der Käufer die Reklamationsfrist nicht beachtet, gelten die gelieferten Produkte als vom Käufer akzeptiert und erlischt jeder Anspruch des Käufers gegenüber der Verkäuferin in Bezug auf Mängel an den gelieferten Produkten, vorbehaltlich etwaiger von der Verkäuferin gewährten Garantien.
4. Die Einreichung einer Reklamation befreit den Käufer niemals von seinen Zahlungsverpflichtungen.
5. Nur wenn eine Reklamation nach Ansicht der Verkäuferin begründet ist, ist sie verpflichtet, nach eigenem Ermessen entweder das Fehlende nachzuliefern oder gegen Rückgabe der betreffenden Waren die mangelhaften Produkte zu reparieren oder zu ersetzen. Im Falle einer Reparatur oder eines Ersatzes gehen alle sonstigen mit der Reparatur oder dem Ersatz verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskosten oder andere mit der Reparatur verbundene Kosten, auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
6. Der Käufer kann mangelhafte Produkte nur zurücksenden, wenn die Verkäuferin dem schriftlich zugestimmt hat und wenn sich die mangelhaften Produkte noch in der Originalverpackung befinden. Der Käufer ist verpflichtet, die Anweisungen der Verkäuferin bezüglich der Lagerung oder Rücksendung der Produkte zu befol-gen. Diese Rücksendungen erfolgen ausschließlich auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
7. Der Käufer hat in keinem Fall Anspruch auf Reparatur oder Ersatz eines Produkts, (1) wenn der Käufer das betreffende angeblich mangelhafte Produkt bereits verarbeitet hat, obwohl der Käufer den angeblichen Mangel an den Produkten durch einfache Prüfung hätte feststellen können, (2) wenn dies nicht durch einfache Prüfung festgestellt werden konnte, die Verarbeitung fortgesetzt wurde, nachdem die ersten Verarbeitungsergebnisse beurteilt werden konnten, oder (3) wenn aufgrund von Beurteilung bei künstli-chem Licht oder aufgrund technisch unvermeidlicher Abweichungen von Farben und Eigenschaften der gelieferten Produkte [...] vorliegt.

GARANTIE
Artikel 9

1. Die Verkäuferin wird Produkte liefern, deren Beschreibung den im Vertrag festgelegten Anforderungen entspricht. Sofern die Verkäuferin und der Käufer nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben, sind die Produkte nicht für einen bestimmten Zweck geeignet und besitzen sie keine besonderen Qualitäten, und wird die Verkäuferin auch nicht für etwaige Konformitätsmängel der Produkte haften.
2. Unbeschadet der Bestimmungen in diesem Artikel 8 erstreckt sich die Garantie in keinem Fall auf Mängel, und der Käufer kann die Garantie nicht für Mängel geltend machen, die an den Produkten auftreten oder die ganz oder teilweise auf Folgendes zurückzuführen sind:
a. geringfügige Abweichungen der Qualität, Größe, Farbe, des Dessins oder der Rapportlänge, des Gewichts oder der Ausführung der Produkte ;
b. Nichteinhaltung von Verarbeitungs- oder Wartungsanweisungen ;
c. falsche Verwendung der Produkte oder Verwendung der Produkte für einen anderen als den bestimmungsgemäßen Gebrauch ;
d. normalen Verschleiß ;
e. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch der Produkte oder Exposition gegenüber bestimmten schädlichen Umständen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wasser, Feuer oder anderes, verursacht wurden ;
f. Gegenstände, Materialien oder Methoden, die auf Wunsch des Käufers angewendet oder zur Verarbeitung bereitgestellt werden ;
g. die Anwendung staatlicher Vorschriften in Bezug auf die Art und Qualität der verwendeten Materialien durch die Verkäuferin.
3. Die Verkäuferin wird - nach freiem Ermessen - die mangelhaften Produkte, die unter die Garantie fallen, gegen Rückgabe der betreffenden Produkte reparieren oder ersetzen, einen Preisnachlass gewähren oder eine Gutschrift erteilen. Im Falle einer Reparatur oder eines Ersatzes gehen alle sonstigen mit der Reparatur oder dem Ersatz verbundenen Kosten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitskosten oder andere mit der Reparatur verbundene Kosten, auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
4. Die Garantie erlischt, wenn der Käufer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt.
5. Die Geltendmachung der Garantie befreit den Käufer nicht von seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen AGB.
6. Sofern nicht ausdrücklich in diesen AGB und/oder dem Vertrag festgelegt worden ist, übernimmt die Verkäuferin keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie jeglicher Art, einschließlich, aber nicht beschränkt auf eine Garantie für die Marktgängigkeit oder die Eignung für einen bestimmten Zweck, eine Garantie gegen die Verletzung geistiger Eigentumsrechte Dritter, sofern nicht ausdrücklich oder stillschweigend durch Gesetz (Konformität), Handelsart, Erfüllungsmethode, Handelsbrauch oder anderweitig bestimmt. Der Käufer bestätigt, dass er sich beim Abschluss des Vertrages auf keine andere Garantie der Verkäuferin als die ausdrücklich im Vertrag und/oder in diesen AGB enthaltene Garantie verlassen hat und der Käufer hat das Fehlen jeglicher Garantie beim Abschluss des Vertrages berücksichtigt.
7. Der Käufer hat der Verkäuferin alle Daten, die sie benötigt, um ihre Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen, kostenlos, korrekt, fristgerecht, vollständig und in der von der Verkäuferin geforderten Weise zur Verfügung zu stellen. Die Verkäuferin kann nicht verpflichtet werden, mit der Erfüllung des Vertrages zu be-ginnen, bevor sie vom Käufer alle dafür erforderlichen Informationen erhalten hat. Der Käufer ist verpflichtet, die Verkäuferin unverzüglich über Tatsachen und Umstände, die für die korrekte Erfüllung des Vertrags wichtig sein können, schriftlich zu informie-ren. Der Käufer gewährleistet, dass die der Verkäuferin zur Verfügung gestellten Daten und Unterlagen, auch wenn diese von Drit-ten stammen, richtig, vollständig und zuverlässig sind, und er erklärt, dass er rechtmäßig darüber verfügt.
8. Der Käufer schützt die Verkäuferin vor allen Schäden und Kosten, einschließlich Umsatz- und Gewinneinbußen, die dadurch entstehen, dass der Vertrag infolge oder im Zusammenhang mit der Nichterfüllung der Bestimmung in Absatz 7 dieses Artikels nicht, nicht fristgerecht oder nicht vollständig erfüllt wird.

HAFTUNG
Artikel 10

1. Soweit nach anwendbarem Recht zulässig und sofern zwischen Käufer und Verkäuferin nichts anderes vereinbart wurde, haftet die Verkäuferin dem Käufer gegenüber nur, wenn der Käufer nachweist, dass er infolge eines wesentlichen Fehlers der Verkäuferin einen Schaden erlitten hat, der vermieden worden wäre, wenn die Verkäuferin mit der gebotenen Sorgfalt gehandelt hätte, und zwar nur für den direkten Schaden, der direkt und unmittelbar Folge dieses wesentlichen Fehlers ist, dies alles vorbehaltlich des Vorsatzes oder bewusster Fahrlässigkeit der Verkäuferin.
2. Die Verkäuferin haftet in keinem Fall für indirekte Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf entgangenen Gewinn, Verlust von Goodwill, Verlust von Geschäftsbeziehungen, u.a. infolge von Verzögerungen, Datenverlust, entgangenen Einsparungen, Schäden aufgrund von Betriebsstillstand, Schäden, die durch vor-sätzliche Fahrlässigkeit von Hilfspersonen verursacht wurden, usw., wie auch immer bezeichnet und von wem auch immer erlitten.
3. Wird die Verkäuferin trotz der Bestimmungen dieses Artikels vom Käufer für einen von ihm erlittenen Schaden haftbar gemacht, so beschränkt sich dieser Schaden in jedem Fall höchstens auf den Betrag, der vom Versicherer der Verkäuferin für das betreffende Ereignis ausgezahlt wird.
4. Die Verkäuferin haftet nicht für Mängel, die sich ganz oder teilweise aus einer vom Käufer vorgeschriebenen Verarbeitungsmethode oder aus der Fortsetzung der Verarbeitung ergeben, nachdem der Käufer Mängel an den Produkten hätte entdecken können, oder aus einer vom Käufer vorgeschriebenen Konstruktion oder Herstellung, oder die ganz oder teilweise von einem vom Käufer vorgeschriebenen Lieferanten, Berater, Unterauftragnehmer oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden. Die Verkäuferin haftet auch nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit des Kunden oder der Person, die Zugang zu den Produkten hatte, verursacht wurden.
5. Die Verkäuferin kann eine Schadensersatzverpflichtung jederzeit mit unbezahlten Rechnungen und den daraus resultierenden Zin-sen und Kosten verrechnen.
6. Der Käufer schützt die Verkäuferin gegen alle Ansprüche Dritter auf Schadensersatz oder anderweitig, die direkt oder indirekt, mittelbar oder unmittelbar mit der Erfüllung des Vertrags zwischen der Verkäuferin und dem Käufer zusammenhängen.
7. Wird die Verkäuferin trotz der Bestimmungen dieses Artikels gerichtlich für einen vom Käufer erlittenen Schaden haftbar gemacht, so ist diese Haftung in jedem Fall, aus gleich welchem Grund, auf den Betrag begrenzt, den die Verkäuferin vom Käufer für die Produkte erhalten hat.
8. Der Anspruch auf Schadensersatz verjährt ein Jahr nach dem Tag, an dem der Käufer von dem Schaden und der möglichen Haftung der Verkäuferin für diesen Schaden Kenntnis erlangt hat.

GEISTIGE EIGENTUMSRECHTE
Artikel 11

1. Der Käufer erkennt an, dass die Verkäuferin die alleinige und ausschließliche Rechtsinhaberin in Bezug auf alle Ansprüche auf gegenwärtige und zukünftige geistige Eigentumsrechte im Zusammenhang mit ihren Dienstleistungen und Produkten, allen (im Rahmen des Vertrags und/oder auf Anweisung des Käufers) ent-wickelten und/oder zur Verfügung gestellten bzw. benutzten Daten, Entwürfen, Arbeitsmethoden, Präsentationen, Ratschlägen, Software, Dateien, Modellen, Dokumenten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Angebote, Offerten, Erklärungen, Fragebögen und Protokollen ist (die geistigen Eigentumsrechte). Die geistigen Eigentumsrechte umfassen – nicht erschöpfend – Patente, Gebrauchsmuster, ergänzende Schutzzertifikate, Handels- und Dienstleistungsmarken, Geschmacksmusterrechte, Handelsnamen, Dienstleistungsnamen, Urheberrechte, Rechte in Form von Urheberrechten, geografische Angaben, Mietrechte, Verleihrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte, Datenbankrechte und Domänennamen, die während der Laufzeit des Vertrags genutzt werden und/oder entstehen.
2. Diese AGB und der Vertrag begründen keine Übertragung von (geistigen Eigentums-)Rechten.
3. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, geistige Eigentumsrechte - wohl oder nicht unter Einschaltung von Dritten - einem Dritten zur Verfügung zu stellen, zu vervielfältigen, zu veröffentlichen oder zu verwerten, sofern die Verkäuferin dazu vorher schriftlich ihre Zustimmung erteilt hat.
4. Wenn ein Dritter die geistigen Eigentumsrechte der Verkäuferin verletzt, hat der Käufer die Verkäuferin darüber unverzüglich schriftlich zu informieren. Der Käufer wird auf erstes Anfordern der Verkäuferin alle Dokumentation und Informationen in Bezug auf die geistigen Eigentumsrechte zur Verfügung stellen und jede gewünschte Mitwirkung leisten.

HÖHERE GEWALT
Artikel 12

1. Die Verkäuferin ist gegenüber dem Käufer weder haftbar noch verantwortlich und ist nicht im Verzug oder hat nicht gegen eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB verstoßen, im Falle eines Mangels oder einer Verzögerung bei der Erfüllung oder Durchführung einer Bedingung aus dem Vertrag oder diesen AGB, wenn dieser Mangel oder diese Verzögerung durch oder infolge von Handlungen oder Umstände(n) verursacht wurde, die unvorhersehbar sind und sich dem Einflussbereich der Verkäuferin entziehen (höhere Gewalt). Als höhere Gewalt gelten alle Umstände, die die Verkäuferin daran hindern, den Vertrag oder einen Teil des Vertrags zu erfüllen, oder die es ihr unmöglich machen oder ihr unangemessen belasten, wenn diese Umstände außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Verkäuferin auftreten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (Internet-)Störungen, Feuer, Stromausfall Elektrizitätsstörungen, Überschwemmung, Streiks, Arbeitskonflikte, Krankheit von Personal, Krieg (erklärt oder nicht), Terrorismus, Embargos, Blockaden, gesetzliche Beschrän-kungen, Unruhen, staatliche Maßnahmen im weitesten Sinne in Bezug auf die Lieferung der Produkte, Cyberkriminalität, Verzögerung bei der Lieferung von Produkten/Daten oder der Erbrin-gung von Dienstleistungen durch Lieferanten oder Hilfspersonen. Im Falle höherer Gewalt informiert die Verkäuferin den Käufer unverzüglich nach Eintritt des Umstandes, der die höhere Gewalt verursacht, unter Angabe der Art der höheren Gewalt, des Datums, an dem die höhere Gewalt beginnt oder begonnen hat, und, wenn möglich, der voraussichtlichen Dauer.
2. Im Falle höherer Gewalt ist die Verkäuferin berechtigt, den Ver-trag mit sofortiger Wirkung (teilweise) aufzulösen, indem sie den Käufer schriftlich davon in Kenntnis setzt, wenn der Kontext der Nichterfüllung eine sofortige Auflösung des Vertrages vernünftigerweise rechtfertigt und das Ereignis, das die Höhere Gewalt darstellt, länger als 30 Tage andauert. Im Falle einer Auflösung des Vertrags durch die Verkäuferin aufgrund höherer Gewalt hat der Käufer keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung in Bezug auf die Beendigung.

BEENDIGUNG DES VERTRAGS
Artikel 13

1. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Vertrag sofort und vorzeitig zu kündigen, wenn die Verkäuferin aus angemessenen Gründen nicht bereit ist, den Auftrag gemäß den vom Käufer erteilten Anweisungen auszuführen und der Käufer sie dennoch an diese Anweisun-gen bindet, oder aber aufgrund eines (anderen) zwingenden Grundes, ohne dass die Verkäuferin zur Zahlung einer Vertragsstrafe oder eines Schadensersatzes verpflichtet ist.
2. Im Falle einer Kündigung gemäß den Bestimmungen in Absatz 1 dieses Artikels hat die Verkäuferin Anspruch auf eine Entschädigung für die bereits entstandenen Kosten, die Produkte und die Kosten, die der Verkäuferin in den sechs (6) Monaten nach der Kündigung entstehen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Kosten für bestimmte Dienstleistungen Dritter, die die Verkäuferin vernünftigerweise nicht vollständig vermeiden und nicht mehr kostenlos stornieren konnte.
3. Die Verkäuferin ist berechtigt, den Vertrag mit sofortiger Wirkung und ohne dass eine weitere Inverzugsetzung durch die Verkäuferin und/oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist, ganz oder teilweise aufzulösen oder ihre Verpflichtungen aus dem Vertrag oder einem anderen Vertrag mit dem Käufer auszusetzen, vorbehaltlich aller anderen der Verkäuferin zustehenden Rechte (ein-schließlich Erfüllung und/oder Schadenersatz), wenn:
a. der Käufer gegen eine Bestimmung des Vertrages und/oder dieser AGB verstößt und dies nicht innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch die Verkäuferin einstellt ;
b. der Käufer einen gesetzlichen Zahlungsaufschub beangtragt oder ihm ein (vorläufiger) Zahlungsaufschub gewährt wurde ;
c. der Käufer selbst die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt oder das Gericht das Insolvenzverfahren eröffnet ;
d. das Unternehmen des Käufers liquidiert wird ;
e. der Käufer seinen Gläubigern eine Regelung anbietet ;
f. ein wesentlicher Teil das Geschäftsvermögens des Käufers beschlagnahmt oder gepfändet wird ;
oder
g. das Unternehhmen des Käufers oder ein wesentlicher Teil davon an einen Dritten verkauft wird.
4. Wird der Vertrag aufgrund von Absatz 3 dieses Artikels gekündigt, werden eventuelle Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer sofort fällig, und hat die Verkäuferin Anspruch auf Ersatz aller direkten, indirekten und Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, unbeschadet anderer ihr zustehender gesetzlicher Rechte sowie ihrer sonstigen Rechte aus dem Vertrag und diesen AGB, ohne dass die Verkäuferin zu irgendeinem Schadenersatz oder einer Leistung verpflichtet ist.

DATENSCHUTZ
Artikel 14

1. Die Verkäuferin sammelt und verarbeitet Informationen über den Käufer und seine Funktionäre, Arbeitnehmer, Geschäftsbeziehungen oder Vertreter des Käufers (personenbezogene Daten) im Zusammenhang mit der Verwaltung der Geschäftsbeziehung der Verkäuferin mit dem Käufer und der Erfüllung des Vertrages. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Verkäuferin die personenbezogenen Daten für diese Zwecke verarbeitet. Der Käufer ist auch damit einverstanden, dass die Verkäuferin personenbezogene Daten an ihre Lieferanten oder Dritte weiterleitet, wenn dies im Zusammenhang mit den vorgenannten Zwecken erforderlich ist. Der Käufer entschädigt die Verkäuferin im Zusammenhang mit den Bestimmungen dieses Artikels und hält die Verkäuferin von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich eventueller Ansprüche der oben genannten Funktionäre, Arbeitnehmer, Geschäftsbeziehungen oder Vertreter und/oder Behörden) frei.

VORSCHUSSZAHLUNG /
SICHERHEITSLEISTUNG
Artikel 15

1. Die Verkäuferin ist jederzeit berechtigt, vom Käufer eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern, bevor eine Lieferung oder eine weitere Lieferung ausgeführt wird. Wenn der Käufer die geforderte Vorauszahlung oder Sicherheit nicht leistet, erlischt jede Lieferverpflichtung der Verkäuferin, unbeschadet des Rechts der Verkäuferin, vom Käufer Ersatz für alle Schäden, Kosten und Zinsen zu verlangen.

ANWENDBARES RECHT; GERICHTSSTAND
Artikel 16

1. Auf diese AGB sowie auf alle Angebote und Verträge zwischen der Verkäuferin und dem Käufer findet ausschließlich niederländisches Recht Anwendung. Die Parteien schließen hiermit die Anwendbarkeit des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht; CISG) ausdrücklich aus.
2. Alle Streitigkeiten zwischen dem Käufer und der Verkäuferin, die im Zusammenhang mit oder aus dem Vertrag oder der Vertragserfüllung und/oder diesen AGB entstehen, werden ausschließlich durch das zuständige Gericht im Bezirk Den Haag beurteilt.


Version April 2024